Mitteilung Fuchsregulierung
Fuchsregulierung zur Vermeidung von Schäden an Nutztieren und am ökologischen Gleichgewicht Jahr 2022-23 – Dekret Nr. 11925/2022 und 11926/2022
Zur Vorbeugung vor Schäden an Nutztieren und am Gleichgewicht zwischen Fuchs und alpinen Hühnervögeln hat der zuständige Landesrat mit zwei Dekreten eine Regulierung von Füchsen verfügt.
Es gelten für die Fuchsregulierung folgende Regelungen:
Die erlegten Füchse müssen wie im Dekret vorgesehen innerhalb desselben Tages bei einem unserer 3 Jagdaufseher gemeldet werden.
der Revierleiter
Oberkalmsteiner Arnold Franz